Rehabilitationssport

Rehabilitationssport, kurz Rehasport, ist eine für behinderte und von einer Behinderung bedrohte Menschen entwickelte Leistung mit dem Ziel, die Betroffenen auf Dauer in das Arbeitsleben und in die Gesellschaft einzugliedern.
Rehabilitationssportler werden später oft im Behindertensport aktiv.

  • Therapie-Konzept

    Rehasport wirkt mit den Mitteln des Sports und sportlich ausgerichteter Spiele ganzheitlich auf die Betroffenen mit Handicap ein. Ziel ist, die Ausdauer und Kraft zu stärken, Koordination zu verbessern und das Selbstbewusstsein insbesondere auch von weiblichen Teilnehmerinnen zu stärken. Dies wird in Gruppen, angeleitet durch speziell ausgebildete ÜbungsleiterInnen erreicht. Rehabilitationssportarten sind Gymnastik, Leichtathletik, Schwimmen, Bewegungsspiele in Gruppen, wobei geeignete Elemente anderer Sportarten (z.B. Judo, Karate, Taekwan-Do, Jiu-Jitsu, Entspannungsübungen) eingebaut werden können.

  • Sozialleistung

    Beim Rehasport handelt es sich um eine ergänzende Maßnahme nach § 64 Abs. 1 Nr. 3 und 4 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX). Er wird primär von den Krankenkassen mit dem Ziel der Hilfe zur Selbsthilfe zur Verfügung gestellt und über einen begrenzten Zeitraum bewilligt. Seit Inkrafttreten des SGB IX zum 1. Januar 2001 besteht ein Rechtsanspruch auf Kostenübernahme für den Rehabilitationssport. Bis zu diesem Zeitpunkt war die Kostenübernahme eine Ermessensleistung.
    Die Kostenträger des Rehabilitationssports können eine gesetzliche Krankenkasse, die Rentenversicherung oder die Unfallversicherung sein. Die Dauer der Maßnahmen reichen von 6 Monaten bis zu 36 Monaten und sind mit der jeweiligen Indikation verknüpft.
    Ein weiteres Ziel neben der Rehabilitation ist die Hilfe zur Selbsthilfe, d. h. die TeilnehmerIn soll trainiert und motiviert werden, nach dem Ablauf der Leistung weitere Übungen in Eigenverantwortung durchzuführen. Verordnung (VO 56 oder G 850) und Genehmigung

  • Die ärztliche Verordnung

    Verordnet werden können als Erstverordnung durch einen KV-zugelassenen Arzt

    50 Übungseinheiten in 18 Monaten (Regelfall) oder 120 Übungseinheiten in 36 Monaten (nur bei festgelegten bzw. chronischen Erkrankungen möglich).

    Diese erfolgen zu festen Zeiten in durch entsprechend qualifizierter ÜbungsleiterIn geleiteten Gruppen von max. 15 TeilnehmerInnen, i. d. R. ein- bis zweimal pro Woche (je nach Empfehlung). Die ärztlich überwachten Übungseinheiten dauern jeweils mindestens 45 Minuten (Herzsportgruppen bis 20 Teilnehmer mind. 60 Minuten).
    Rehabilitationssport ist vor dem Beginn durch den Rehabilitationsträger zu bewilligen (Antrag durch Verordnungsformular); dies gilt auch für Folgeverordnungen, die extra zu begründen sind.
    Im Anschluss an eine stationäre medizinische Rehabilitation kann Rehasport durch den verantwortlichen Arzt der Rehaklinik für die Dauer von sechs bis (in speziellen, begründeten Fällen) 24 Monaten verordnet werden. Kostenträger ist dann die Rentenversicherung, wobei keine weitere Genehmigung erforderlich ist.

  • Jumping als Rehasport

    Die vielseitigen Übungen auf dem bellicon® sind therapeutisch enorm wirkungsvoll, schonen die Gelenke und geben neue Lebensfreude. Schmerzen im unteren Rücken, Arthritis, Osteoporose und Lymphödeme sind nur einige der gesundheitlichen Probleme, bei denen sich das bellicon® erfolgreich bewährt hat. Ganz zu schweigen von der Beliebtheit bei den PatientInnen.